Seit 1. Oktober 2008 dürfen die Vergabestellen des Bundes bei Freihändigen Vergaben und Beschränkten Ausschreibungen zur Vergabe von Hochbauleistungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) grundsätzlich nur Unternehmen berücksichtigen, die in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-Verein) geführt werden. Nur wenn weniger als drei Betriebe für eine Leistung im PQ-Register vorhanden sind, dürfen weitere Unternehmen, die ihre Qualifikation nachweisen können, beteiligt werden, insgesamt aber nicht mehr als drei. Ein entsprechender Erlass wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) am 17. Januar 2008 an alle betroffenen Behörden versandt. Mit der Verpflichtung sollen die Vergabeverfahren vereinfacht, die Qualität der Hochbaumaßnahmen des Bundes verbessert und illegale Beschäftigungsverhältnisse eingedämmt werden.
Das BMVBS hat allerdings mit einem weiteren Erlass vom 5. September 2008 seinen Erlass vom 17. Januar 2008 relativiert. Nach dem neuen Erlass sind nunmehr bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben zusätzlich nicht präqualifizierte Unternehmen aufzufordern, wenn für den in Betracht kommenden Auftrag Wettbewerbsbeschränkungen, wie z. B. eine Einengung des Marktes oder Preisabsprachen, nicht ausgeschlossen werden können. Dies war nach dem ursprünglichen Erlass nicht möglich.
Ablauf der Präqualifizierung
Auf der Homepage des PQ-Vereins gibt es einen Zugang zu den sechs zugelassenen Zertiifizierungsstellen, über die die Präqualifizierung durchgeführt werden muss. Bei der Präqualifizierung reichen die Unternehmen die Unterlagen (Nachweise) bei einer Zertifizierungsstelle ein. Nach erfolgreicher Prüfung der Unterlagen erhalten sie ein Zertifikat und werden in eine bundesweite Datenbank eingetragen, die zentral vom PQ-Verein verwaltet wird und für berechtigte Auftraggeber abrufbar ist. Die Zertifizierung erfasst alle auftragsunabhängigen Eignungsnachweise und gilt grundsätzlich für ein Jahr. Da sich das Präqualifikationsangebot der einzelnen Zertifizierungsstellen im Leistungsspektrum und in den Gebühren erheblich unterscheidet, sollten die Angebote verglichen werden. Die Eintragung in das Register des PQ-Vereins ersetzt die nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A erforderlichen Eignungsnachweise für einzelne Leistungsbereiche oder für Komplettleistungen.
Hinweis: Die Präqualifizierung ist auch verpflichtend bei beschränkten Ausschreibungen nach der VOB von Hamburger Behörden.
Nähere Informationen finden Sie im Internet beim BMVBS und beim PQ-Verein. Die Erlasse des BMVBS finden Sie unter Downloads.