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VERGABERECHT

Seit 2010 Auftragsvergabe des Bundes nur noch elektronisch

Seit 1. Januar 2010 können Angebote für öffentliche Ausschreibungen über die Vergabeplattform des Bundes nur noch elektronisch abgegeben werden. Darauf müssen Sie sich als Bieter einstellen.

Bereits im Jahr 2007 trat der Stufenplan zur verpflichtenden elektronischen Angebotsabgabe für Ausschreibungen des Bundes in Kraft mit dem Ziel der Einführung elektronischer Vergabeverfahren für die Bundesvergabestellen über die E-Vergabe-Plattform des Bundes. Seit Anfang 2010 sollen alle Bundesbehörden ihre öffentlichen Ausschreibungen nur noch elektronisch durchführen.

Das Beschaffungsamt des Bundesministerium des Innern bietet Unternehmen auf einer Homepage umfassende Informationen und Hilfestellungen zum elektronischen Verfahren (u. a. zur elektronischen Signatur und wo Sie diese bestellen können) an. Hierzu können Sie auch die ChamberCard unserer Handelskammer einsetzen (siehe Link unter Downloads).

Außerdem finden regelmäßig kostenlose Informationsveranstaltungen in Bonn und Berlin statt.

Unter Downloads finden Sie ein Schreiben des Bundesministeriums für Bau, Verkehr und Stadtentwicklung (BMVBS), nach dem ab 2010 Lieferaufträge der Bundesbauverwaltung nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) nur noch elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des Bundes abgewickelt werden sollen.

 
 

DOKUMENT-NR. 42951

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