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AUFTRAGSBERATUNG

Anrufung von Vergabekammern

Die Beschlüsse der Vergabekammern zu Nachprüfungsverfahren im Vergaberecht sind auf den Internetplattformen einiger Vergabekammern, Kartellämter und Oberlandesgerichte nachzulesen, so beim Bundeskartellamt (unter Vergaberecht) - hier gibt es auch ein Merkblatt für Bieter - und bei der Vergabekammer Schleswig-Holstein. Im Ausschreibungsportal der Hamburger Behörden finden Sie unter "Vergaberecht" die Geschäftsordnung der Vergabekammern.

Die Suche nach Entscheidungen der Vergabekammern und Oberlandesgerichte ist nur in speziellen Datenbanken möglich. Die wichtigsten sind:

VERIS-Datenbank, die gemeinsam vom Bundesanzeiger Verlag und dem forum vergabe e. V. betrieben wird.

IBR-Datenbank. Betreiber ist der ID-Verlag.

Die Nutzung der Datenbanken ist kostenpflichtig; die Gebühren betragen ca. 30,-- Euro im Monat

Eine Aufstellung der Vergabekammern und der Oberlandesgerichte in Deutschland, ein Merkblatt mit Hinweisen für Bieter bei der Anrufung einer Vergabekammer und die gesetzlichen Bestimmungen im GWB und in der VgV finden Sie unter Downloads. 

 
 

DOKUMENT-NR. 38978

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