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VERGABERECHT

Bund: Erhöhte Wertgrenzen für Ausschreibungen ausgelaufen

Im Rahmen des so genannten Konjunkturpakets II der Bundesregierung zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen war auch eine erleichterte Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch Bundesbehörden bis 31. Dezember 2010 beschlossen worden. Die hiernach geltenden höheren Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergabe wurden von den Bundesministerien für ihre Verantwortungsbereiche nicht weiter verlängert. Es gelten daher seit dem 1. Januar 2011 die Regelungen in den Vergabe- und Vertragsordnungen VOL und VOB. Hinzuweisen ist insbesondere auf § 3 Abs. 3 VOB/A mit Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen sowie § 3 Abs. 5 S. 2 VOB/A mit einer Wertgrenze für Freihändige Vergaben sowie auf den sog. Direktkauf in § 3 Abs. 6 VOL/A.

Quelle: forum vergabe e. V.

Hinweis: In den meisten Bundesländern wurde dagegen die Geltungsdauer der erhöhten Schwellenwerte bis 2012 verlängert, teilweise darüber hinaus. Eine Tabelle der aktuellen Wertgrenzen im Bund und in den Bundesländern finden Sie unter Downloads. 

 
 

DOKUMENT-NR. 51405

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