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VERGABERECHT

Auftragsvergaben im Sozialbereich: Diskussion um Rechtsweg zwischen Bundesrat und Bundestag

Der Bundesrat sprach sich am 24. September 2010 in einer Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz - AMNOG) unter anderem dafür aus, die Zuweisung des Rechtsschutzes in sozialrechtlichen Vergabestreitigkeiten zur Sozialgerichtsbarkeit beizubehalten. Die Klarstellung der Zuweisung des Rechtsschutzes in sozialrechtlichen Vergabestreitigkeiten zur Sozialgerichtsbarkeit habe sich als sinnvoll und effektiv erwiesen und solle daher beibehalten werden. Eine klare Zuweisungsregelung an eine Gerichtsbarkeit vermeide Zuständigkeitsstreitigkeiten und Rechtswegzersplitterung. Die Landessozialgerichte hätten es verstanden, den gesetzlichen Versorgungsauftrag mit den Rechten der Bieter in Einklang zu bringen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlagerung auf die Zivilgerichte hätte zur Folge, dass erneute Abgrenzungsschwierigkeiten widerstreitende Urteile erbringen und die durch die stringente Rechtsprechung der Sozialgerichte erreichte Rechtssicherheit in Frage stellen würden.

Dagegen besteht die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung vom 6. Oktober 2010 erneut auf einer einheitlichen Zuständigkeit der Zivilgerichte, also einer zweitinstanzlichen Zuständigkeit der Vergabesenate der Oberlandesgerichte, sowie auf einer uneingeschränkten Anwendung des Kartellvergaberechts (BT-Drucksache 17/3211 vom 6. Oktober 2010 zu Nummer 8).

Die Bundestags- und die Bundesratsdrucksache finden Sie unter Downloads. 

 
 

DOKUMENT-NR. 83272

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