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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Österreich: Höherer Schwellenwert bis Ende 2012

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen ohne Ausschreibung wird in Österreich mit einem erhöhten Schwellenwert fortgeschrieben. Durch die Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis zum 31. Dezember 2012 können Aufträge im Liefer- und Dienstleistungsbereich, die mit nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung durchgeführt werden, bis zu einem Wert von 100.000 Euro direkt an Unternehmen vergeben werden, im Baubereich bis zu einem Wert von einer Million Euro.

Früher lag der entsprechende Schwellenwert, unter dem für Bund, Länder, Städte und Gemeinden eine Direktvergabe im Liefer- und Dienstleistungsbereich möglich war, bei 40.000 Euro, bei Bauaufträgen bei 120.000 Euro. Durch die raschere Vergabe von öffentlichen Aufträgen würden sich alle Beteiligten Zeit und Geld sparen. Allerdings müssen auch hier laut Bundesvergabegesetz mindestens fünf "befugte, leistungsfähige und zuverlässige" Unternehmen zur Anbotslegung eingeladen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform der Wirtschaftskammer Österreich.

Eine Rechtsinfo aus Oberösterreich hierzu finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 84764

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