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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

Spanien: Änderungen im Vergaberecht

Spanien hat sein Vergaberecht durch ein Reformgesetz (Gesetz Nr. 2/2011 vom 4. März 2011 für eine nachhaltige spanische Wirtschaft, sogenanntes „LES“) novelliert. Das neue Gesetz wurde am 5. März 2011 amtlich veröffentlicht (Boletin Oficial del Estado Num. 55, Sec. I. Pág. 25033) und trat am 6. März 2011 in Kraft. Als Reformgesetz enthält es unter anderem Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen und reformiert die Vorschriften des bisherigen Gesetzes zum öffentlichen Auftragswesen Nr. 30/2007 vom 30.10.2007, des sog. „LSCP“, das am 30. April 2008 in Kraft getreten war (s. Boletin Oficial del Estado Num. 261 vom 31.10.2007).

Das zuletzt genannte Gesetz war von der EU-Kommission mittels eines Vertragsverletzungsverfahrens scharf kritisiert worden, weil es den Vergabebehörden nach der Ansicht der Kommission zu weitgehende Befugnisse zur Änderung wesentlicher Bedingungen öffentlicher Aufträge nach erfolgter Vergabe einräumte und damit gegen die Gebote der Gleichbehandlung der Bieter bzw. der Nichtdiskriminierung sowie der Transparenz verstieß und ferner unter Verstoß gegen Artikel 31 der Richtlinie 2008/14/EG erlaubte, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen. Nach erfolgter Rechtsänderung hat die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien inzwischen eingestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform Portal 21.

 Das spanische Gesetz Nr. 2/2011 für eine nachhaltige spanische Wirtschaft („LES“) ist im Internet zugänglich. 

 
 

DOKUMENT-NR. 90787

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