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Plattform gtai mit Text zum Vergaberecht in der Ukraine (Link: http://www.gtai.de/ext/Einzelsicht-Druck/DE/Content/__SharedDocs/Links-Einzeldokumente-Datenbanken/fachdokument,templateId=renderPrint/MKT200908148004.html)
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Bei Vorhaben bis zu einem Schwellenwert von 200.000 Griwna (circa 18.200 Euro), die die Beschaffung handelsüblicher und nicht speziell im Kundenauftrag herzustellender Waren zum Gegenstand haben, sind künftig vereinfachte Vergaben von Aufträgen möglich, bei denen (je nach Branche und Vergabeart) die Zahl der mindestens einzuholenden Angebote reduziert ist. Dies sieht die „Regierungsverordnung (postanova) Nr. 697 vom 8. Juli 2009 zur Änderung der Vorschriften für öffentliche Auftragsvergaben“ vor. Ein vereinfachtes Ausschreibungsverfahren hatte das ukrainische Vergaberecht früher bereits gekannt. Es war abgeschafft worden, weil es von den staatlichen oder kommunalen Auftraggebern nur selten gewählt worden war.
Freihändige Vergaben von Auftragen über Warenlieferungen waren schon bisher grundsätzlich bei Auftragswerten bis 100.000 Griwna (circa 9.100 Euro) möglich. Diese Regelung besteht nach wie vor. Geht es um Dienstleistungen oder Arbeiten, so liegt der Schwellenwert bei 300.000 Griwna (circa 27.300 Euro).
In einigen Fällen sind aufgrund des Regierungserlasses die Möglichkeiten freihändiger Vergabe auch größerer Aufträge durch öffentliche Stellen erweitert worden. Hierzu zählen zum Beispiel:
Waren und Dienstleistungen für Konzerte und Theateraufführungen im In- und Ausland sowie für den Bedarf der Film-, Musik- und Medienindustrie;
Waren und Dienstleistungen für Reparaturen von Maschinen, Ausrüstungen und Nutzfahrzeugen in Fällen von Havarien in der Energie- und Kommunalwirtschaft;
Geräte und Ausrüstungen für den vorbeugenden und bekämpfenden Brandschutz sowie für Wach- und Sicherheitspersonal;
Waren, die ausländischen Staaten im Rahmen humanitärer Hilfe zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: Germany Trade & Invest (gtai), Ansprechpartner: Herr Marenkov, Tel.: 0221/2057-362
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