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VERGABERECHT

Ungarn: Neues Vergabegesetz seit 1. Januar 2012

Seit 1. Januar 2012 gilt in Ungarn ein neues Vergabegesetz (Nr. CVIII/2011). Das neue Gesetz legt die grundlegenden Prinzipien und allgemeinen Bestimmungen des Vergabeverfahrens fest und wird durch detailliertere Regelungen in Regierungsverordnungen ergänzt. Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, die Vergabeverfahren transparenter und weniger bürokratisch zu gestalten. Insbesondere die früher sehr strikten formellen Anforderungen wurden gelockert. Öffentliche Stellen sind danach berechtigt, eigene Verfahrensvorschriften im Einklang mit den Bestimmungen des Vergabegesetzes bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte zu schaffen und anzuwenden.

Das Vergabegesetz ist im Internet im ungarischen Originalwortlaut und in englischer Übersetzung abrufbar.

Weitere Informationen
Internetseite der ungarischen Vergabebehörde („Közbeszerzési Hatóság“)

Quelle:  Germany Trade & Invest gtai, Ansprechpartner: Dmitry Marenkov, Tel: 0228/24993-362.

 
 

DOKUMENT-NR. 92615

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