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AUFTRAGSBERATUNG

EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zur sozialen Verantwortung von Unternehmen

Die Europäische Kommission veröffentlichte am 25. Oktober 2011 die Mitteilung "Eine neue EU-Strategie (2011-14) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)". Ein Gesetzesvorschlag soll Anfang 2012 folgen. Die Mitteilung beinhaltet eine neue Definition von CSR. Danach sei "CSR die Verantwortung von Unternehmen für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft ist". In der Definition ist keine Freiwilligkeit mehr enthalten, es wird allerdings eine Einschränkung gemacht: "Im Falle der meisten kleinen und mittleren Unternehmen und insbesondere der Kleinstunternehmen dürfte das CSR-Verfahren informell und intuitiv bleiben". Es wird betont, dass "die Besonderheiten von KMU und insbesondere deren begrenzte Ressourcen stets berücksichtigt werden und dafür gesorgt wird, dass kein unnötiger Verwaltungsaufwand entsteht."

Zum öffentlichen Auftragswesen weist die Kommission darauf hin, dass nach dem von ihr für 2010 angestrebten Richtwert 50 % aller öffentlichen Aufträge zuvor vereinbarte Umweltkriterien erfüllen sollen. Die Kommission fordert die Mitgliedsstaaten und die Behörden auf allen Ebenen auf, die Möglichkeiten des derzeitigen Rechtsrahmens voll auszuschöpfen. Ökologische und soziale Kriterien müssten so in das öffentliche Auftragswesen einbezogen werden, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht diskriminiert und zugleich die Bestimmungen des EU-Vertrags wie Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz eingehalten werden. Um diese Ziele umzusetzen plant die Kommission soziale und ökologische Erwägungen in die Überarbeitung der Vergaberichtlinien einfließen zu lassen.

Gleichzeitig soll allerdings zusätzlicher Verwaltungsaufwand vermieden werden und auch der Grundsatz der Vergabe an das wirtschaftlich vorteilhafteste Angebot nicht untergraben werden. Um gleiche Ausgangsbedingungen zu gewährleisten, wird die Kommission, wie in der Binnenmarktakte angekündigt, einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift über die Transparenz der sozialen und ökologischen Informationen präsentieren, die von den Unternehmen aller Branchen bereitgestellt werden. Eine Folgenabschätzung möglicher Optionen für diesen Vorschlag, zu denen auch ein Verfahren zur Prüfung der Wettbewerbsbedingungen und ein KMU-Test gehören, wird derzeit vorgenommen.

Die Kommission arbeitet außerdem an einer Strategie, durch die Unternehmen ermutigt werden sollen, eine gemeinsame lebenszyklus-basierte Methodik, die auch für Offenlegungszwecke verwendet werden könnte, als Maß und Benchmark für die eigene ökologische Leistung heranzuziehen." Mitte 2014 will die Europäische Kommission Bilanz ziehen, inwieweit der Aktionsplan in den Mitgliedstaaten umgesetzt wurde. Dazu hält sie es für erforderlich, dass das Europäische Multistakeholder-Forum zu CSR und die hochrangige Gruppe der CSR-Vertreter der Mitgliedstaaten ihre Arbeitsmethoden besser abstimmen. Hierzu wird die Kommission bis Ende 2011 einen konkreten Vorschlag vorlegen.

Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 95172

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