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AUFTRAGSBERATUNG

Krakauer Erklärung zum EU-Binnenmarkt

Die inzwischen auch in deutscher Sprache vorliegende „Krakauer Erklärung“ zum Binnenmarkt fasst die wesentlichen Ergebnisse des großen EU-Binnenmarktforums vom 2. bis 4. Oktober 2011 in Krakau zusammen.

Eines von acht Kernthemen der Konferenz war explizit das EU-Vergaberecht. Als vergaberechtliches Fazit wird in Ziffer 6 der „Krakauer Erklärung“ für eine bessere Anwendung der EU-Vergabevorschriften plädiert. Weiter wird betont, die Vorschriften für öffentliche Aufträge müssten „gut erdacht und korrekt angewendet“ werden. Dies sei eine Angelegenheit von höchster politischer Bedeutung. Daher müsse das Vergabewesen durch bessere Ausbildungsmaßnahmen professioneller werden.

Die Ziele der öffentlichen Auftragsvergabe müssten „eindeutig feststehen“. Möglichkeiten des Erreichens weiterer Ziele wie Umweltschutz, Sozialpolitik und Innovation müssten, wie es in der Erklärung ferner heißt, geprüft werden. Wichtig sei, die Anwendung der Vorschriften für die öffentliche Auftragsvergabe in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Auch müsse die Stabilität und Berechenbarkeit des Rechtsrahmens gewährleistet werden.

Die Krakauer Erklärungen finden Sie unter Downloads. 

 
 

DOKUMENT-NR. 96675

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