Die EU-Kommission startete im Herbst 2008 eine Online-Befragung, um herauszufinden, welche Erfahrungen Unternehmen und öffentliche Stellen mit der elektronischen Beschaffung im öffentlichen Sektor gemacht haben. Die Befragung lieferte wesentliche Erkenntnisse dazu, in welchem Ausmaß die elektronische Beschaffung EU-weit bereits eingesetzt wird. Insbesondere sollte herausgefunden werden, inwieweit die Ziele des „Aktionsplans zur Umsetzung und Anwendung der Rechtsvorschriften über die elektronische Vergabe öffentlicher Aufträge”, der von der Kommission im Dezember 2004 verabschiedet wurde, erreicht worden sind.
Die EU-Kommission kündigte als Resultat aus der Befragung Ende Juli 2011 eine Reihe von Maßnahmen an, mit deren Hilfe die Einführung von E-Vergaben in der EU beschleunigt werden soll. Die Mitgliedsstaaten sollen durch die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen beim rascheren Umstieg auf E-Vergabe unterstützt werden, während die Lieferanten die Möglichkeit erhalten sollen, an Online-Vergabeverfahren im gesamten Binnenmarkt teilzunehmen. Nach Auffassung der Kommission hat die E-Vergabe das Potenzial, die öffentliche Beschaffung zu rationalisieren und zu beschleunigen. Die vollständige Umstellung auf e-Beschaffung könnte einer neueren Untersuchung der Deutschen Bank zufolge Einsparungen zwischen 50 und 70 Milliarden Euro pro Jahr bewirken. Im Rahmen der anstehenden Überarbeitung der EU-Regeln für die öffentliche Beschaffung soll versucht werden, dieses Potenzial von e-Beschaffung einzubringen.
Zu den von der Kommission eingeleiteten Maßnahmen zählen:
1. Einsetzung einer informellen Sachverständigengruppe zu e-Ausschreibungen
Eine Sachverständigengruppe soll führende Sachverständige auf dem Gebiet der Konzeption und Durchführung von e-Beschaffungssystemen und politischen Strategien versammeln. Bis Ende 2012 wird die Gruppe Funktionsanforderungen für nach einheitlichen Grundsätzen gestaltete e-Vergabelösungen ausarbeiten. Die Kommission fordert qualifizierte Sachverständige auf, sich zur Teilnahme an dieser Gruppe zu bewerben (Einsendeschluss: 30.09.2011).
2. Beobachtung der e-Beschaffung und des Benchmarking
Die Kommission hat im Amtsblatt eine Ausschreibung für eine Studie zur Entwicklung relevanter Indikatoren zur Beobachtung der Entwicklung der elektronischen Beschaffung veröffentlicht. Durch den aktuellen Mangel an Informationen über e-Beschaffung wird die Einführung der Auftragsvergabe behindert. Die Ergebnisse der Studie sollen den politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene bei der Beobachtung von e-Beschaffung und der Förderung des Umstiegs helfen.
3. Detaillierte Zusammenfassung der Antworten zum Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung
Die Kommission hat eine Zusammenfassung der Antworten zum Grünbuch zum Ausbau der e-Beschaffung veröffentlicht. Die Analyse der 77 eingegangenen Antworten gewährt einen detaillierten Einblick, der der weiteren Arbeit im Bereich der e-Beschaffung zugutekommen soll. Das Tätigwerden auf EU-Ebene, wozu auch Rechtsvorschriften zur Erleichterung standardisierter e-Beschaffungslösungen zählen, findet breite Unterstützung. Lediglich eine knappe Mehrheit der Kommentare spricht sich dafür aus, die Nutzung der e-Beschaffung auf EU-Ebene verbindlich vorzuschreiben.
Eine Zusammenfassung der zum Grünbuch eingegangenen Antworten finden Sie im Internet, die Mitteilung der EU-Kommission "Eine Strategie für die E-Vergabe" vom 20. April 2012 unter Downloads.
Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB), Autor: Bernd Duesterdiek, Artikel vom 8. August 2011
Die EU-Kommission forciert den Ausbau der elektronischen Auftragsvergabe als Standardvergabeverfahren in Europa und setzt den Mitgliedstaaten dafür eine Frist bis 2016. Die E-Vergabe könnte deutliche Einsparungen für die europäischen Steuerzahler bringen: Der Gesamtumfang des öffentlichen Beschaffungsmarktes in der EU beträgt etwa zwei Billionen Euro. Geht man von Einsparungen in Höhe von fünf Prozent aus, lassen sich im Jahr ungefähr 100 Milliarden Euro einsparen, so die Kommission. Durch mehr Transparenz und einen besseren Zugang profitierten vor allem kleine und mittlere Unternehmen von der E-Vergabe.
Zu bedenken ist dabei allerdings, dass bislang in der EU nur fünf bis zehn Prozent aller Vergabeverfahren elektronisch abgewickelt werden. Die Kommission hat daher flankierende Maßnahmen vorgeschlagen, die Vergabestellen und Unternehmen unterstützen sollen, den Übergang rechtzeitig zu schaffen. So sollen finanzielle und technische Hilfen durch EU-Programme geleistet werden. Die EU-Kommission selbst will ein Jahr vor Ablauf der den Mitgliedstaaten gesetzten Frist auf elektronische Auftragsvergabe umstellen und die E-Vergabe-Lösungen zur Verfügung stellen.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission vom 20. April 2012 finden Sie im Internet.