Mit zwei Richtlinien will die EU-Kommission zur Schaffung eines Marktes für saubere Fahrzeuge beitragen. Ziel ist eine Verringerung der durch den Verkehr verursachten Schadstoffemissionen, aber auch die Berücksichtigung von Umweltauswirkungen während der Lebensdauer eines Fahrzeugs.
Richtlinie 2005/55/EG
Öffentliche Stellen werden durch die am 14. November 2005 in Kraft getretene Richtlinie verpflichtet, mindestens ein Viertel ihrer für Fahrzeuganschaffungen vorgesehenen Mittel für besonders umweltfreundliche Fahrzeuge aufzuwenden. Dabei bestimmt die Richtlinie die Definition „besonders umweltfreundlicher” Fahrzeuge. Zu den betroffenen Fahrzeugkategorien zählen Busse und die meisten Nutzfahrzeuge, zum Beispiel Müllfahrzeuge.
Richtlinie 2009/33/EG
Die im Dezember 2010 in Kraft getretene Richtlinie beeinhaltet unter anderem die Verpflichtung für öffentliche Auftraggeber, beim Kauf von Straßenfahrzeugen Energie- und Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen. Die Richtlinie enthält Berechnungsmethoden, wie dies bei der Beschaffung berücksichtigt werden kann. Die Richtlinie ist damit ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Ziele der EU für 2020 in Bezug auf Energieeffizienz, CO2-Emissionen und erneuerbare Energien.
Weitere Informationen
Plattform EurActiv
Informiert über Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge durch die EU.
Plattform Clean Vehicle
Informiert über die verschiedenen Technologien, den Energieverbrauch und Emissionen aller Fahrzeuge, die auf den europäischen Märkten verkauft werden sowie über geltende Beschaffungsregeln sowie über gemeinsame Beschaffungsmöglichkeiten für den öffentlichen Sektor.
Die Richtlinien finden Sie unter Downloads.