AUFTRAGSBERATUNG
Bundesvergabe in Österreich
Im Bundesgesetzblatt (BGBl) I Nr 15/2010 vom 4. März 2010 wurde in Österreich die Novelle 2009 des
Bundesvergabegesetzes
(BVergG) veröffentlicht, mit der unter anderem die Rechtsmittelrichtlinie der EG umgesetzt wurde. Die Novelle ist seit 5. März 2010 in Kraft und gilt für neu eingeleitete Vergabeverfahren. Die neuen Bestimmungen bringen teils weitreichende und grundlegende Änderungen des BVergG mit sich. Die Eckpunkte der Novelle 2009 betreffen unter anderem Eigenerklärungen, die zukünftig Eignungsnachweise ersetzen sollen und nur nach Bedarf nachgefordert werden sollen. Vom Verbot der Subvergabe gesamter Aufträge ausgenommen ist nunmehr die Weitergabe des gesamten Auftrages an verbundene Unternehmen; bei der Beschaffung von Fahrzeugen sind ökologische Aspekte wie zum Beispiel Verbrauch und Emissionen zu berücksichtigen. Darüber hinaus kann das Bundesvergabeamt nach offenkundig unzulässigen Direktvergaben Geldbußen bis zu 20 Prozent des Auftragswertes verhängen. Außerdem sind bei der Vergabe von Rahmenvereinbarungen nun Stillhaltefristen einzuhalten und bei Auftragsvergaben mit freiwilliger Bekanntmachung können Anfechtungsfristen verkürzt werden.
Weitere Informationen zum Österreichischen Vergaberecht finden Sie auf der Homepage des Österreichischen Bundeskanzleramts.
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