. .
Illustration

VERGABERECHT

Public Private Partnership in Polen

Nach Inkrafttreten eines Rahmengesetzes bieten sich in Polen bessere Möglichkeiten zur Gründung von Public Private Partnerships (PPP). Auf diese Weise können einige der anstehenden Projekte etwa im Bereich der Infrastruktur oder des Umweltschutzes durchgeführt werden. Bei der Finanzierung über Nutzergebühren gilt das Konzessionsgesetz von Februar 2009.

Das neue Gesetz steht laut dem Vorstandsmitglied der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer, Herrn Dr. Christian Schnell, nicht mehr im Widerspruch zum Vergaberecht wie das 2005 erlassene Ursprungsgesetz. Es trat Anfang Februar 2009 in Kraft (Dziennik Ustaw 2009 Nr.19 Pos. 100). Zusätzlich gibt es ein neues Konzessionsgesetz, das bei Projekten zur Anwendung kommt, die überwiegend von Nutzergebühren finanziert werden (Dziennik Ustaw 2009 Nr.19 Pos. 101).

Quelle: Germany Trade & Invest, Ansprechpartnerin: Frau Remann, Tel.: 0221/2057-383.

 
 

DOKUMENT-NR. 52235

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN

  • INNOVATIONS-SERVICE