Die Europäische Union gehört zu den größten Gebern von Entwicklungshilfe: Etwa 10 Milliarden Euro fließen jährlich aus Brüssel nach Afrika, Asien und Lateinamerika, zu den südlichen Mittelmeeranrainern, in die GUS-Staaten oder die EU-Kandidatenländer. Für deutsche Unternehmen ergeben sich verschiedenste Möglichkeiten zur Bewerbung auf passende Ausschreibungen für Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträge. Genau zu beachten sind die Vorschriften im Vergabehandbuch PRAG (Practical Guide to Contract Procedures for EU external actions), dessen Ausgabe von 2008 auch in deutscher Sprache vorliegt.
Die Liste der aus Brüssel finanzierten Aufträge in Nicht-EU-Staaten umfasst klassische Entwicklungsfelder: Gesundheitswesen, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Ausbau von Straßen und anderen Verkehrsnetzen sowie Bildung. Vor allem aber unterstützt die EU auch den Ausbau von Institutionen in den Partnerländern: Sie finanziert Projekte zur administrativen Unterstützung von Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Nachgefragt werden überwiegend Dienstleistungen: Beratung, Schulungen, Vorstudien, Abschlussbewertungen. Ein geringerer Teil der Ausschreibungen wendet sich auch an Hersteller und Lieferanten, wenn etwa Computer, medizinischer Bedarf oder Anlagen zur Grenzsicherung zu beschaffen sind. Bauaufträge sind dünn gesät.
Der PRAG 2008 führt drei wesentliche Neuerungen ein:
(1) Eine grundsätzliche Angleichung der Regeln und Verfahren für den Europäischen Entwicklungsfonds: Jetzt gelten, abgesehen von wenigen Ausnahmen, dieselben Bestimmungen, Schwellenwerte und Formulare wie für die anderen Außenhilfeprogramme. Für Projekte, die aus dem 9. EEF finanziert werden, findet in der Regel aber noch die vorangegangene PRAG-Version Anwendung.
(2) Ein umfassender Rahmen für Kofinanzierung und delegierte Kooperation: Das Kapitel zur Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, EU-Mitgliedstaaten, begünstigten Ländern und anderen Gebern auf dem Weg delegierter Kooperation bzw. Kofinanzierung wurde von Grund auf überarbeitet.
(3) Neue, detaillierte Regeln zu flexiblen Verfahren in Krisen und Notfallsituationen: Aufträge und Zuschüsse können nach der Feststellung einer Krisensituation ohne einen Call for Tender bzw. Call for Propopals flexibler und schneller vergeben werden.
Für Unternehmen ist eine Vielzahl kleinerer und größerer Neuerungen relevant. So müssen Ausschreibungsbewerber die beizubringenden Unterlagen nicht schon beim Angebot im Original unterbreiten: Die Originale sind erst auf Anfrage der Vergabestelle einzureichen.
Der PRAG 2010, der seit 1. November 2010 gilt, ist bisher nur in englischer und französischer Sprache erschienen. Demnächst soll auch eine deutsche Fassung vorliegen. Inzwischen gibt es die Ausgaben 2011 und 2012. Weitere Informationen zu den Neufassungen erhalten Sie auf einer Plattform der EU-Kommission.
Quelle: Germany Trade & Invest, Köln.
Weitere Informationen zu den EU-Drittstaaten:
Plattform Brüsseler Büro von Germany Trade and Invest (gtai), Tel.: 0032/2 204 01 87/73.
Die deutsche Ausgabe des PRAG 2008 finden Sie unter Downloads.