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AUFTRAGSBERATUNG

CPV-Code für europaweite Ausschreibungen

Mit der Bekanntmachung der EG-Änderungsverordnung Nr. 213/2008 zum „Gemeinsamen Vokabular öffentliche Aufträge” im Amtsblatt der EU gilt ab 29. September 2008 ein neuer CPV-Code (CPV = Common Procurement Vocabulary). Ziel der Neufassung ist eine benutzerfreundlichere Ausgestaltung des Codes und dessen Anpassung an neue technologische Entwicklungen.

Der CPV-Code, der gemäß der Richtlinie zum Öffentlichen Auftragswesen 2004/18/EG von jeder Vergabestelle zwingend in der Vergabebekanntmachung anzugeben ist, stellt eine produktbezogene Zahlencodierung dar, die in den EU-Bekanntmachungen zur Überwindung der Sprachbarrieren einen Kurztext für jede europaweite Ausschreibung in jeder Amtssprache der EU generiert.

Täglich werden Ausschreibungen im Wert von fast einer Mrd. Euro in die ”Tenders Electronic Daily (TED)"-Datenbank  eingespeichert, in der alle EU-Ausschreibungen veröffentlicht werden. Das CPV hilft den EU-Unternehmen dabei, diese Aufträge leicht ausfindig zu machen, und zwar unabhängig von der Originalsprache der Ausschreibungsbekanntmachung, was dem Wettbewerb, der Effizienz und der Transparenz zu Gute kommt.

Im Veröffentlichungsportal SIMAP erhalten Vergabestellen und Unternehmen Hilfestellung bei der Zuordnung der Codes zu den ausgeschriebenen Artikeln und Dienstleistungen und eine Übersicht der CPV-Codes.

DOKUMENT-NR. 44506

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