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AUFTRAGSBERATUNG

EU-Defence Package

Mit den Beschlüssen zu den Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG schuf die EU−Kommission die Rechtsgrundlagen für die Beschaffung und innergemeinschaftliche Verbringung von Militärgegenständen. Die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau−, Liefer− und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Defence Package) soll die europäischen Märkte für Verteidigungs− und Sicherheitsbeschaffungen öffnen. Sie definiert genau, welche Beschaffungen militärischer oder sicherheitsrelevanter Art sind und daher unter die neuen Regelungen fallen. Damit wird Art. 296 EG−Vertrag konkretisiert.

Die Defence-Package-Richtlinie wurde im Dezember 2011 von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt. 

wie auch die Richtlinie 2009/81/EG, unter Downloads finden.

DOKUMENT-NR. 55345

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