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EU-Richtlinie zu Vergaben in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit umgesetzt (Dokument-Nr.: 97727)
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EU-Defence Package Richtlinie von 2009
(PDF, 1,579 KB) (Dokument-Nr.: 55346)
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Mit den Beschlüssen zu den Richtlinien 2009/81/EG und 2009/43/EG schuf die EU−Kommission die Rechtsgrundlagen für die Beschaffung und innergemeinschaftliche Verbringung von Militärgegenständen. Die Richtlinie über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau−, Liefer− und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Defence Package) soll die europäischen Märkte für Verteidigungs− und Sicherheitsbeschaffungen öffnen. Sie definiert genau, welche Beschaffungen militärischer oder sicherheitsrelevanter Art sind und daher unter die neuen Regelungen fallen. Damit wird Art. 296 EG−Vertrag konkretisiert.
Die Defence-Package-Richtlinie wurde im Dezember 2011 von der Bundesregierung in nationales Recht umgesetzt.
wie auch die Richtlinie 2009/81/EG, unter Downloads finden.
© Handelskammer Hamburg.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen
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