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ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE

EU: Geänderte Schwellenwerte ab 2012 und Besonderheiten für deutsche Auftraggeber

Gemäß EU-Verordnung Nr. 1251/2011 der Kommission vom 30. November 2011 gelten ab dem 1. Januar 2012 erhöhte EU-Schwellenwerte:

• für Bauaufträge: 5.000.000 Euro
• für Aufträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 Euro
• im Bereich der Sektoren, für Aufträge über Lieferungen und Leistungen: 400.000 Euro
• Aufträge von obersten und oberen Bundesbehörden: 130.000 Euro.

Allerdings weist die aktuelle Verordnung zur Vergabe Öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in § 2 niedrigere Schwellenwerte und somit „strengere Vorgaben“ aus. Und somit gelten die dort geregelten Schwellenwerte zunächst für Auftraggeber in Deutschland weiter (Bau: 4,845 Mio. Euro; Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 193.000 Euro; obere und oberste Bundesbehörden 125.000 Euro). Erst wenn die VgV durch den deutschen Gesetzgeber an die neuen Schwellenwerte angepasst wird, gelten die höheren Schwellenwerte auch in Deutschland - aufgrund des national erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens ist mit einer Anpassung nicht vor Februar 2012 zu rechnen.

Dagegen gelten im Sektorenbereich (Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung) die neuen EU-Schwellenwerte unmittelbar, weil in der Sektorenverordnung (SektVO) bereits ein dynamischer Verweis auf die Schwellenwerte enthalten ist.

Die EU-Verordnung finden Sie unter Downloads.

DOKUMENT-NR. 45495

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