AUFTRAGSBERATUNG
ÖPNV-Verordnung der EU vom Dezember 2007
Das Europäische Parlament verabschiedete am 10. Mai 2007 eine neue Verordnung zur Regelung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Verordnung bietet den Städten und Gemeinden künftig die Wahl, die ÖPNV-Leistungen im Wege der Inhouse-Vergabe zu erbringen oder den ÖPNV-Markt für den Wettbewerb zu öffnen. Zudem werden Direktvergaben für öffentliche Dienstleistungsaufträge im Eisenbahnverkehr und für öffentliche Dienstleistungsaufträge mit einem geschätzten Jahresdurchschnittswert unter einer Million Euro oder einer Personenverkehrsleistung unter 300.000 km zugelassen. Bei kleinen Unternehmen mit weniger als 23 Fahrzeugen liegt der Schwellenwert bei zwei Mio. Euro bzw. 600.000 km.
Am 3. Dezember 2007 wurde die „Verordnung (EG) Nr. 13070/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007” im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherigen Verordnungen über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße - (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 - und ist seit 3. Dezember 2009 in Kraft. Den Mitgliedsstaaten wird eine großzügige Übergangsregelung gewährt: Erst ab spätestens 3. Dezember 2019 muss die Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Schiene und Straße im Einklang mit der Verordnung erfolgen.
Auf der Homepage des EU-Parlaments finden Sie die Entschließung und den Standpunkt hierzu. Die Verordnung finden Sie unter Downloads.
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