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VERGABERECHT

Hamburg: Keine Beschaffung von Produkten aus Kinder- und Zwangsarbeit

Aus einer Pressemitteilung des Hamburger Senats geht hervor, dass sich die Hansestadt verstärkt gegen Kinder- und Zwangsarbeit engagieren will. Das Kollegium der Staatsräte vereinbarte am 21. Januar 2008 konkrete Maßnahmen gegen die Verwendung von Produkten aus Kinder- und Zwangsarbeit. Das Vergabegesetz wurde dahingehend geändert, dass Bieter – wollen sie öffentliche Aufträge erhalten – in Zukunft ausdrücklich erklären müssen, die einschlägigen Übereinkommen der International Labour Organization (ILO) einzuhalten.

Das Vergabegesetz finden Sie unter Downloads.

 
 

DOKUMENT-NR. 46396

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