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VERGABERECHT

Tariftreue in Hamburg nur noch für allgemeinverbindliche Tarifverträge

Gestützt auf die Tariftreue-Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom 3. April 2008 teilte die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) mit Rundschreiben vom 23. April 2008 den Vergabestellen mit, die Tariftreueerklärung nach § 3 des Hamburgischen Vergabegesetzes gelte nur noch bei für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträgen. Ferner enthält das Rundschreiben Hinweise, wie mit der Tariftreueerklärung bei laufenden Vergabeverfahren sowie mit den für Tarifverstöße vorgesehenen Sanktionen umzugehen ist.

Unter Downloads finden Sie das Hamburgische Vergabegesetz von 2010 und das Merkblatt der BSU für Bieter.

 
 

DOKUMENT-NR. 47711

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