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VERGABERECHT

Hamburg: Novellierte VOL/A und VOB/A 2009 in Kraft

In Hamburg finden die ersten Abschnitte von VOL/A 2009 und VOB/A 2009 per statischer Verweisung im Hamburgischen Vergabegesetz Anwendung. Um die neuen Vergabeordnungen 2009 im Unterschwellenbereich in Kraft zu setzen und die geänderte Rechtslage bei der Sektorenauftragsvergabe zu berücksichtigen, war daher eine Gesetzesänderung erforderlich (vgl. Zweites Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Vergabegesetzes vom 27.04.2010, HmbGVBl. Nr. 18 vom 21. Mai 2010, S. 345). Die Änderungen sind am 22. Mai 2010 in Kraft getreten.

Gleichzeitig hat Hamburg seinen Leitfaden für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (außer Bauleistungen) – in der Fassung mit Stand 1. Juli 2010 – entsprechend aktualisiert. Der Leitfaden ist eine Arbeitshilfe für Vergabestellen.

Das Hamburgische Vergabegesetz in der Fassung vom April 2010 finden Sie unter Downloads. Auf der Ausschreibungsplattform der Stadt Hamburg finden Sie unter 'Vergaberecht' die entsprechenden Vorschriften der Stadt.

 
 

DOKUMENT-NR. 44438

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