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VERGABERECHT

Präqualifizierung für Baubetriebe in Hamburg bei beschränkten Ausschreibungen verpflichtend

Bei Vergaben der Stadt Hamburg dürfen seit dem 30. Juni 2009 bei Beschränkten Ausschreibungen ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 3 Abs. 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) nur noch Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen (PQ-VOB) nachgewiesen haben. Ausnahmen von der verbindlichen Regelung gelten nur, wenn in der Liste der präqualifizierten Bauunternehmen nicht genügend geeignete Unternehmen enthalten sind, um einen Wettbewerb zwischen wenigstens drei Betrieben sicherzustellen, wenn kein ausreichender Wettbewerb erwartet werden kann oder wenn wettbewerbsbeschränkende Absprachen nicht zu befürchten sind.

Das Merkblatt der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) für Bieter finden Sie unter Downloads.

Weitere Informationen zur Präqualifizierung PQ-VOB, die es seit 2006 gibt und die seit 2007 für Bundeshochbauten verbindlich ist, finden Sie auf der Homepage des Vereins zur Präqualifizierung von Bauunternehmen e. V. (PQ-Verein). Ein Antrag zur Präqualifizierung ist bei einer der vom PQ-Verein beaufragten Präqualifizierungsstellen, die auf der Homepage genannt sind, einzureichen.

 
 

DOKUMENT-NR. 52950

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