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AUFTRAGSBERATUNG

Vergabekammern bei der Stadt Hamburg

Der Hamburger Senat beschloss am 17. April 2007, die Anzahl der Vergabekammern von acht auf zwei zu reduzieren. Die verbleibenden zwei Vergabekammern sind bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (für Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe von Bauleistungen im Bereich der VOB/A und für freiberufliche Leistungen im Baubereich nach der VOF) sowie bei der Finanzbehörde (für alle anderen Nachprüfungsverfahren) angesiedelt.

Näheres können Sie einer Pressemeldung des Senats entnehmen.

Mit der Veröffentlichung der Anordnung über die Organisation der Vergabekammern, der Anordnung über Zuständigkeiten bei Nachprüfungsverfahren im Amtlichen Anzeiger Nr. 34 vom 27. April 2007 und der Verordnung zur Aufhebung der Hamburgischen Beleihungsgesetzes im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 17 vom 27. April 2007 ist die Änderung seit 1. Mai 2007 wirksam.

Auf der Ausschreibungsplattform der Stadt Hamburg finden Sie unter "Vergaberecht" die Geschäftsordnung der Vergabekammern.

Die Veröffentlichungen im Amtlichen Anzeiger und im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt finden Sie im Download, ebenso einen Link zum Dokument "Anrufung von Vergabekammern".

 
 

DOKUMENT-NR. 41658

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