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Pressemitteilung
(PDF, 34 KB) (Dokument-Nr.: 92592) -
Stellungnahme
(PDF, 119 KB) (Dokument-Nr.: 92593)
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Die Bundesingenieurkammer (BIngK) hat die EU-Kommission in ihrer Stellungnahme zum EU-Grünbuch vom 18. April 2011 u. a. aufgefordert, die bestehenden Vorschriften dahingehend zu ändern, dass sich die Auswahl der Angebote nach der Qualität richtet und nicht ausschließlich am Preis orientiert. Das Kriterium des wirtschaftlich günstigsten Angebotes sollte so gewichtet werden, dass den ökologischen nachhaltigen Kriterien der erforderliche Stellenwert zukommt.
Ein weiteres Hindernis seien die zahlreichen Bescheinigungen, die in der Auswahlphase häufig verlangt werden. Diese würden einen Verwaltungsaufwand verursachen, den kleine und mittlere Ingenieurbüros, insbesondere bei grenzüberschreitenden Vorgängen, nur schwer bewältigen können. Hinzu komme, dass diese Auswahlkriterien, z. B. Anforderung von Umsatzzahlen oder Anzahl der geforderten Referenzen, häufig so streng seien, dass es für die Ingenieurbüros auch praktisch unmöglich ist, dies zu erfüllen. Problematisch sei zudem die zeitliche Befristung der fachlichen Eignung durch in den letzten drei Jahren erbrachte Leistungen. Diese Anforderung könne von vielen Bewerbern nicht erbracht werden. Hier setzt sich die Bundesingenieurkammer dafür ein, dass diese Frist auf mindestens fünf Jahre ausgedehnt wird.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 27. April 2011 und in der Stellungnahme der BIngK unter Downloads.
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