Die Europäische Kommission steckte in ihrer Mitteilung vom 19. November 2009 den Rahmen für Maßnahmen ab, mit denen Anreize für die Bildung von Public Private Partnerships (PPP) geschaffen werden sollen. Ziel ist es, den künftigen Investitionsbedarf in den Bereichen öffentliche Dienstleistungen, Infrastruktur und Forschung unter geringer Belastung der nationalen Staatshaushalte adäquat zu decken. Durch die teilweise noch schwierige wirtschaftliche Lage hat sich in einer Reihe der Mitgliedstaaten der EU die Lage der öffentlichen Haushalte noch nicht wieder grundlegend verbessert. Dies wirkt sich negativ auf die Investitionsbereitschaft der Mitgliedstaaten aus. Gleichzeitig besteht jedoch Bedarf an der Weiterentwicklung der Infrastruktur.
So besteht für die Finanzierung des transeuropäischen Verkehrsnetzes, das der Entwicklung des Binnenmarktes dienen soll, ein großer Investitionsbedarf. Hierzu hat die EU-Kommission im Oktober 2011 das Projekt "Connecting Europe" aufgelegt (Näheres siehe unter Downloads). Darüber hinaus bedarf es in den Bereichen Klimawandel und Energie der Bereitstellung erheblicher Mittel. Mit Hilfe von Public-Private-Partnerships ist es möglich, private Mittel zu akquirieren und diese gemeinsam mit öffentlichen Mitteln gezielt für die erforderlichen Investitionen einzusetzen. Hierbei möchte die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten unterstützen, um den erforderlichen Investitionsbedarf zu decken.
In ihrer Mitteilung stellt die Europäische Kommission folgende Maßnahmen zur Stärkung von Public-Private-Partnerships dar:
- Stärkere finanzielle Förderung von PPPs in Zusammenarbeit mit der European Investment Bank durch Neuausrichtung der bestehenden Gemeinschaftsinstrumente und Entwicklung von Bürgschaftsinstrumenten.
- Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen für PPPs und öffentlich verwaltete Projekte durch Weiterentwicklung der Verfahren bei der Zuweisung von EU-Fördermitteln
- Schaffung eines effizienteren Rahmens für Innovationen, wobei hier insbesondere die Möglichkeit der EU gemeint ist, sich an privatrechtlichen Einrichtungen zu beteiligen und direkt in konkrete Projekte zu investieren.
- Einrichtung einer Gruppe, die sich unter Einbeziehung der einschlägigen Interessengruppen der Diskussion und dem Informationsaustausch widmet.
Im Bereich der Technologieinitiativen sind gemeinschaftliche Forschungsprojekte, die öffentliche und private Interessen vereinen, bereits von der EU gefördert worden. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen bieten sich Chancen, von der Förderung zu profitieren.
Als Teil ihres Konjunkturprogramms machte die EU-Kommission auch drei Vorschläge für Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und privaten Sektor, die Initiativen
- Fabriken der Zukunft,
- Energieeffiziente Gebäude und
- Umweltgerechte Kraftfahrzeuge.
Diese berühren im 7. FRP die Themen Informations- und Kommunikationstechnologien; Nanowissenschaft, Nanotechnologie, Werkstoffe und neue Produktionstechnologie; Energie; Umwelt sowie Transport. Die für diese Themen zuständigen Nationalen Kontaktstellen (NKS) haben ein Netzwerk für die Beratung zu den PPP-Initiativen gebildet, durch das sie Interessenten gezielt unterstützen können.
Die Mitteilung der EU-Kommission finden Sie unter Downloads.
Quelle: Bericht aus Brüssel des Deutschen Industrie- und Handelskammertags DIHK vom 24.11.2009 und 2.12.2009