Das gigantische US-Konjunkturprogramm von 2009 enthält bei der Verwendung der Finanzmittel Auflagen, darunter "Buy American"-Vorschriften. Dazu gehört die Bestimmung, dass bei öffentlichen Bauaufträgen US-Baumaterialien zu verwenden sind (mit bestimmten Ausnahmen). Zur Implementierung wurden entsprechende Verordnungen in den Richtlinien für öffentliche Beschaffungen aufgenommen. Allerdings müssen diese Auflagen mit den geltenden internationalen Handelsabkommen der USA vereinbar sein.
Der American Recovery and Reinvestment Act of 2009 (ARRA), kurz "Konjunkturpaket" (stimulus package) genannt, soll im Geiste der Obama-Regierung transparent sein und durch zahlreiche Auflagen Schutz gegen Betrug und Missbrauch sowie grobes Missmanagement bieten. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Verfügungen haben die zuständigen Behörden bei den Durchführungsbestimmungen für Beschaffungen des Bundes (Federal Acquisition Regulation/FAR) am 31. März 2009 sechs einstweilige Bestimmungen (Interim Rules) herausgegeben.
Quelle: Germany Trade & Invest (gtai), Ansprechpartnerin: Frau Scholl, Tel.: 0221/2057-348.
Weitere Informationen zu den Buy-American-Vorschriften finden Sie in einer gemeinsamen Erklärung des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und des Bundesverband der Deutschen Industie (BDI), die unter Downloads eingestellt ist.