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ZUTEILUNGSANTRAG - FRIST 23. JANUAR

Kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat bekannt gegeben, dass die Antragsfrist für eine kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen in der Handelsperiode 2013 - 2020 am 23. Januar 2012 endet. Bei verspätetem Antrag besteht kein Anspruch auf kostenlose Zuteilung.

Es wird außerdem vorgeschrieben, dass Zuteilungsanträge, Datenmitteilungen, Betreiberwechsel und Anträge auf Befreiung als Kleinemittent nur in elektronischer Form und mit qualifizierter elektronischer Signatur über die Virtuelle Poststelle der DEHSt eingereicht werden können. Alles weitere kann der DEHSt-Homepage entnommen werden: www.dehst.de

 
 

DOKUMENT-NR. 94868

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