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Carbon Leakage List
(PDF, 793 KB) (Dokument-Nr.: 56929)
Externe Links
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Europäische Kommission - Climate Change - Carbon Leakage (Link: http://ec.europa.eu/clima/policies/ets/leakage_en.htm)
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Zum 1. Januar 2005 wurde der EU-weite Handel mit CO2-Zertifikaten eingeführt.
Die Europäische Kommission hat am 24. Dezember 2009 die beigefügte „Carbon Leakage Liste” beschlossen. Von den im Anhang veröffentlichten Sektoren und Teilsektoren wird angenommen, dass sie einem erheblichen Risiko einer C02-Verlagerung unterliegen. Anlagen, die unter die aufgelisteten Sektoren und Teilsektoren fallen, erhalten grundsätzlich in der dritten Handelsperiode (2013-2020) kostenlose Emissions-Zertifikate und müssen sie nicht ersteigern. Die nicht aufgeführten Industrieanlagen unterliegen einer sukzessiven Versteigerung.
Das Verzeichnis gilt für 5 Jahre. Die EU-Kommission kann auf eigene Initiative oder auf Antrag eines Mitgliedstaates Sektoren oder Teilsektoren hinzufügen, sofern für diese ebenfalls ein erhebliches Risiko einer C02-Verlagerung nachgewiesen wird. Die EU-Kommission hat 2010 bestimmte andere Wirtschaftszweige, die nicht unter die bewerteten NACE-Codes fallen geprüft. Hierzu finden Sie detaillierte Informationen unter "Externe Links".
Die Umsetzung der Vorschriften in deutsches Recht erfolgt durch die Novelle des Treibhausgasemmisionshandelsgesetzes (TEHG), die am 28. Juli 2011 in Kraft getreten ist.
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