Das Förderprogramm „Sonderfonds Energieeffizienz in KMU” besteht aus zwei Bausteinen:
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können über Regionalpartner der kfw (unter anderem unsere Handelskammer) Zuschüsse von bis zu 80% der Kosten für fachkundige und unabhängige Energieeffizienzberatung beantragen. Diese Beratungsleistung unterteilen sich in Initialberatungen (max. 2 Tage) und Detailberatungen (max. 10 Tage).
- In einem zweiten Schritt haben die KMU die Möglichkeit zinsverbilligte Kredite für besonders energieeinsparende Investitionen in den Unternehmen zu beantragen.
Mit dem Baustein "Energieeffizienzberatungen" sollen in der mittelständischen Wirtschaft nicht nur ungenutzte Energieeinsparpotenziale identifiziert werden, sondern daraus auch konkrete Vorschläge für wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz hervorgehen. Berater, die an dem Programm teilnehmen wollen, können sich im Internet in der KfW-Beraterbörse registrieren lassen.
Damit die bei der Beratung erfassten Einsparpotenziale von den Unternehmen auch realisiert werden können, stellt die KfW ihnen mit dem zweiten Programmbaustein zinsgünstige Darlehen für die erforderlichen Investitionen zur Verfügung. Gefördert werden Maßnahmen, mit denen eine Energieeinsparung von mindestens 15% bzw. 20% erzielt wird. Mitfinanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 10 Mio. EUR.
Das Förderprogramm startet am 21. Februar 2008 und endet am 31.12.2011.
Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung ab dem 1. Oktober 2009 ausschließlich online über die Antragsplattform der KFW möglich ist.
Für 2012 ergeben sich für die antragstellenden Unternehmen Änderungen, die Sie dem Schreiben der KfW unter Downloads entnehmen können.