Das Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts wurde am 29. Februar 2012 veröffentlicht und tritt am 1. Juni 2012 in Kraft (Art. 6 Abs. 1).
Wesentlicher Regelungsbereich in diesem Artikelgesetz ist mit Art. 1 das neue Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen. Die weiteren Artikel betreffen direkte Änderungen in damit zusammenhängenden Rechtsbereichen, beispielsweise im Bundes- Immissionsschutzgesetz (Art. 2), im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Art. 3) oder in weiteren gesetzlichen Folgeänderungen (Art. 5).
Zur operativen Umsetzung für die betroffenen Unternehmen sowie den Vollzug wird das federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in den nächsten Monaten einige Verordnungen neu vorlegen beispielsweise im Transportbereich oder bei den Entsorgungsfachbetrieben. Bestehende Verordnungen werden angepasst, beispielsweise im Produktbereich, bei den Betriebsbeauftragten für Abfall oder im Überwachungsbereich. Berücksichtigt beziehungsweise abgewartet werden dabei auch weitere EU-Umsetzungskriterien, beispielsweise zur Bestimmung der Abfalleigenschaften bei Stoffen beziehungsweise Produkten.
Den Text des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes, eine Stellungnahme der IHK-Organisation sowie die Pressemeldung des BMU vom 9. Februar zum Ergebnis des Vermittlungsausschusses finden Sie rechts unter "Downloads".