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INNOVATION & UMWELT

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Durch die Novelle der Nachweisverordnung vom 20.10.2006 ist die elektronische Abwicklung des Nachweisverfahrens über die Entsorgung gefährlicher Abfälle seit dem 01.04.2010 verpflichtend. Von der elektronischen Abwicklung des Nachweisverfahrens generell ausgenommen sind Übernahmescheine im Rahmen der Sammelentsorgung und der Entsorgung von Kleinmengen. Ab welchen Mengen eine Pflicht zur elektronischen Nachweisführung für Abfallerzeuger besteht, erklärt das nebenstehende "Merkblatt zum eANV für Abfallerzeuger".

Hamburger Unternehmen können sich bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beraten lassen unter der Telefonnummer 040-42845-4200 oder per E-Mail: abfall@bsu.hamburg.de.

Unterstützung bei technischen Fragestellungen bietet das von den Ländern eigens dafür eingerichtete Service Help Desk. Das Support-Team ist erreichbar per E-Mail unter support@zks-abfall.de oder auch telefonisch unter 01805 04 2010 (14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen).

Zur Teilnahme am eANV ist eine Signaturkarte erforderlich, die Sie über die Handelskammer beziehen können.

 
 

DOKUMENT-NR. 40573

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