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INNOVATION & UMWELT

Elektro- und Elektronikgeräte: Rücknahme- und Entsorgungspflichten für Hersteller und Importeure nach dem ElektroG (WEEE & RoHS)

Hersteller, Importeure und „Erstinverkehrbringer” von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Anforderungen und Pflichten bei der Rücknahme und Verwertung erfüllen. Hersteller werden zur Finanzierung und Sicherstellung der sach- und ordnungsgemäßen Entsorgung privat genutzter Elektro- und Elektronikgeräten am Ende des Nutzungszeitraums verpflichtet.

Das nebenstehende Merkblatt informiert über die Pflichten, die sich ergeben aus dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).

 
 

DOKUMENT-NR. 28643

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