. .
Illustration

INNOVATION & UMWELT

Batteriegesetz schreibt Registrierung aller Hersteller und Importeure vor

Das Batteriegesetz, das die bisherige Batterieverordnung ablöst, ist am 01.12.2009 in Kraft getreten. Es setzt die europäische Altbatterierichtlinie in nationales Recht um und beinhaltet erstmals verbindliche Sammelziele für handelsübliche Altbatterien - 35 Prozent bis 2012 sowie 45 Prozent bis 2016. Darüber hinaus sind Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium und Quecksilber vorgesehen. Ein Melderegister für die Hersteller von Batterien und Akkus soll dafür sorgen, dass diese ihre Verantwortung bei der Rücknahme und Entsorgung ihrer Produkte wahrnehmen.

Wie bisher liegt die Rücknahme- und Entsorgungsverantwortung für Altbatterien und Altakkumulatoren auch zukünftig grundsätzlich in den Händen der Hersteller, Importeure und Vertreiber. Die Rücknahme der Altbatterien wird dabei weitgehend über den Handel abgewickelt.

Alle Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies beim Umweltbundesamt anzeigen, um sich in ein dort geführtes Register eintragen zu lassen.

Ausführliche Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zum Batteriegesetz.

 
 

DOKUMENT-NR. 53978

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • VERANSTALTUNGEN

  • INNOVATIONS-SERVICE