Die Entsorgung von Gewerbeabfällen wird in der Gewerbeabfallverordnung geregelt. Dieses Merkblatt dient dem besseren Verständnis dieser Verordnung und schildert, was Sie als betrieblicher Abfallerzeuger bei der Entsorgung zu beachten haben.
Was sind gewerbliche Siedlungsabfälle?
Gewerbliche Siedlungsabfälle werden in der Praxis auch als „hausmüllähnliche Gewerbeabfälle“ bezeichnet. Es sind gewerbliche und industrielle Abfälle, die zwar nicht aus privaten Haushalten stammen, ihnen aber aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Dazu gehören u. a. Abfälle aus Papier, Glas, Metall, Holz, Textilien und Kunststoff.
Nicht zu den gewerblichen Siedlungsabfällen zählen Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen. Das sind Haus- und Sperrmüll aus Wohnungen, Wohnheimen für Studenten und Senioren, Schrebergärten, Wochenendhäusern und allen weiteren der privaten Lebensführung zuzuordnenden Grundstücks- und Gebäudeteilen.
Wer ist gewerblicher Abfallerzeuger?
Gewerbliche Abfallerzeuger sind Gewerbetreibende, Industrie, Freiberufler, öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und vergleichbare öffentliche und private Institutionen.