INNOVATION & UMWELT
Informationen zur Verpackungsverordnung
Die deutsche Verpackungsverordnung wurde im Jahr 2008 zum fünften Mal geändert. Die Änderungen sind schrittweise bis April 2009 in Kraft getreten. Neben neuen allgemeinen Pflichten müssen Betriebe, die sehr große Mengen an Verkaufsverpackungen in den Verkehr bringen, zusätzlich eine sogenannte Vollständigkeitserklärung (VE) abgeben.
Durch den Einsatz der IHK-Organisation wurden bei der Novelle wirtschaftsnahe Regelungen getroffen. Das Register der Vollständigkeitserklärung wird von der IHK-Organisation geführt. Daher kommt den IHKs aber auch eine besondere Verpflichtung bei der Umsetzung zu. Vor diesem Hintergrund hatte sich DIHK-Präsident Driftmann Anfang 2010 an insgesamt 51 Wirtschaftsverbände in Deutschland gewandt und um Unterstützung bzw. Informationen über die bisherigen Erfahrungen mit der neuen Verpackungsverordnung gebeten.
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