. .
Illustration

INNOVATION & UMWELT

REACH-Umfrage unserer Handelskammer

Am 1. Juli 2007 ist die EG-Verordnung REACH (Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals) in Kraft getreten. Vom 1. Juni bis 30. November 2008 lief die sogenannte „Vorregistrierungsphase”. Eine Vorregistrierung der betroffenen Stoffe war für Unternehmen die Bedingung dafür, Übergangsfristen für die Registrierung in Anspruch nehmen zu können. Die Registrierung ist Bedingung dafür, die Stoffe weiter verwenden zu dürfen.

Obwohl die IHK-Organisation im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens eine Reihe von Anpassungen der Verordnung erreicht hat, haben wir wiederholt den enormen bürokratischen Aufwand und die hohen Kosten für die Unternehmen durch REACH kritisiert, die vor allem bei KMU zu existenziellen Belastungen führen könnten.

Um die geäußerten Befürchtungen mit konkreten Zahlen und Daten substantiieren zu können, hat unsere Handelskammer eine Umfrage bei den betroffenen Unternehmen durchgeführt. Dabei haben wir 1000 Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe und dem Chemikalienhandel angeschrieben. 80 Unternehmen aller Größen- und Umsatzklassen, zu gut 50 Prozent aus der Chemikalienbranche, haben geantwortet.

Die Ergebnisse der Umfrage in Kürze:

  1. Die von den antwortenden Unternehmen erwarteten Kosten für jeden registrierten Stoff betragen im Durchschnitt 80.000 Euro. Hierzu zählen die Kosten für die direkte Registrierung (1.600 bis 31.000 Euro je nach Stoffgruppe) und vor allem für die notwendigen Vorbereitungen, insbesondere für die Anfertigung der erforderlichen „Dossiers”. Pro Unternehmen ergeben sich damit aufgrund der durchschnittlich geplanten Anzahl zu registrierender Stoffe (s.u.) Gesamtkosten von 2,3 Mio. Euro (45 TSD bis 38 Mio. Euro).
  2. Diese Kosten sind am ehesten in Konsortien zu meistern, weil sie sich dadurch auf mehrere „Schultern” verteilen: Von den 29 Stoffen, die das betroffene „Durchschnittsunternehmen” registrieren will, plant es 23 in Konsortien zu registrieren.
  3. Viele chemische Stoffe werden vermutlich trotzdem vom Hamburger Markt „verschwinden”, weil sich für die betroffenen Unternehmen deren Registrierung nicht lohnt: Bisher handelt oder produziert das „Durchschnittsunternehmen” 121 REACH-relevante Stoffe. Registrieren will es davon aber nur 29 Stoffe. Durch das „Verschwinden” der übrigen Stoffe, die zwar jeweils nur ein geringes Marktvolumen haben, in der Masse aber durchaus relevant sind, verliert der Wirtschaftsstandort Hamburg Umsatz, Arbeitsplätze und Steuereinnahmen.
  4. Betroffen sind davon vor allem kleine und spezialisierte KMU, weil sie nicht über den notwendigen finanziellen Spielraum und die personellen Ressourcen für den im Rahmen der Registrierung notwendigen Aufwand oder über alternative „Standbeine” verfügen. So rechnen 21 der 38 antwortenden Unternehmen, die von REACH betroffen sind, damit, ihren Chemikalienhandel einschränken zu müssen und ein Unternehmen hat sogar schon jetzt seine Geschäftstätigkeit eingestellt. Der Wettbewerb auf dem Chemikalienmarkt in Hamburg wird dadurch vermutlich leiden, Preise werden steigen.

Wir haben unsere Umfrageergebnisse nun an Politik & Verwaltung in Brüssel, Berlin und Hamburg herantragen und unsere . Forderungen erneuert. Diese sind:

  1. Senkung der Registrierungsgebühren (heute 1.600 bis 31.000 Euro pro Stoff)!
  2. Vereinfachung und mehr Transparenz in Bezug auf das Registrierungsverfahren und die Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur ECHA, insbesondere durch die Übersetzung aller Informationen!
  3. Bessere Beratung für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere durch Konzentration und Stärkung der Kapazitäten bei der ECHA und dem nationalen „REACH-Helpdesk”!
  4. Verschiebung der ersten Übergangsfrist für die Registrierung der sogenannten „Phase-In-Stoffe” vom 1. Dezember 2010 um mindestens ein Jahr, um der verspäteten Vorlage der Registrierungstools durch die ECHA gerecht zu werden!
  5. Generelle Befreiung von Stoffen, die bereits in einigen für den Endverbraucher bestimmten Produktformen anderen, strengeren Regimen wie dem Lebensmittelrecht, dem Arzneimittelrecht oder der „Biozid-Richtlinie” unterliegen, von der Registrierungspflicht nach REACH!

DOKUMENT-NR. 56330

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138138
  • Fax: 040 36138401

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • INNOVATIONS-SERVICE