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INNOVATION & UMWELT

Wasser, Boden und Naturschutz

UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN

Vergleich des neuen VAUwS-Entwurfs vom Januar 2012 mit dem Referentenentwurf vom November 2010

Nach Abschluss der Anhörungen hat das Bundesumweltministerium seinen Entwurf einer Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (VAUwS) überarbeitet. Nachfolgend werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden VAUwS-Entwürfen vom 24.11.2010 und 27.01.2012 aufgelistet. mehr

SIELBENUTZUNGSGEBÜHREN

Stellungnahme zur Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren (PDF, 44 KB)

Anbei finden Sie die Stellungnahme der Handelskammer Hamburg zur Einführung getrennter Sielbenutzungsgebühren. zum Download

INNOVATION & UMWELT

Einführung der gesplitteten Sielbenutzungsgebühr

 Nachdem am 16.12.2010 die Hamburgische Bürgerschaft die Einführung der gesplitteten Sielbenutzungsgebühr beschlossen hat, startet HAMBURG WASSER nun die Befragung der Eigentümer. mehr

INNOVATION & UMWELT

Stellungnahme zur Novellierung des Hamburger Naturschutzgesetzes (PDF, 38 KB)

Mit sehr kurzer Frist hat unsere Handelskammer zu diesem Gesetzentwurf der CDU- und GAL-Bürgerschaftsfraktionen Stellung genommen, bei dem es im wesentlichen um den Erhalt des sogenannten Hamburger "Hafenprivilegs" geht. zum Download

INNOVATION & UMWELT

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Grundsätzlich haben Leitungen zum Transport von Abwasser gemäß den Bestimmungen des Wasserrechts dicht zu sein. Hierüber hat der Eigentümer einen Nachweis zu erbringen. mehr

INNOVATION & UMWELT

Hamburger Merkblatt zum Grundwasserschutz

Hamburg schafft neue Regelung zum Einsatz von Ersatzbaustoffen. Durch "Ampelkarten" werden die Einbaumöglichkeiten anhand der Farben rot, gelb und grün verdeutlicht. mehr

INNOVATION & UMWELT

Stellungnahme zum Wärmelastplan Tideelbe

Handelskammer und IVH haben sich in ihrer gemeinsamen Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass der Wärmelastplan Tideelbe nicht zu einer unangemessenen Einschränkung industrieller Aktivitäten in Hamburg führen darf. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 41133

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