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INNOVATION & UMWELT

Urheberrecht, Titelschutz, Made in Germany und weitere Rechte

Urheberrecht

Das Urheberrecht gehört nicht zu den gewerblichen Schutzrechten. Urheberrecht gibt es für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Zu den urheberrechtlich geschützten Werken gehören insbesondere Sprachwerke, Werke der Musik, pantomimische Werke, Werke der bildenden Künste, Lichtbildwerke, Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art. Auch Computerprogramme können in Deutschland über das Urheberrecht unter Schutz gestellt werden. Mehr...

Titelschutz

Was bedeutet Titelschutz?
Der Titelschutz erfolgt in Deutschland über das Markengesetz (MarkenG). Dort wird in den §§ 5 und 15 MarkenG der Werktitel, so die gesetzliche Bezeichnung, umfassend geschützt. Unter Werktiteln, die als geschäftliche Bezeichnungen Schutz genießen, versteht das Gesetz die Namen oder besonderen Bezeichnungen von

■Druckschriften (Bücher, Zeitungen, Zeitschriften etc.)
■Filmwerken
■Tonwerken
■Bühnenwerken
■oder sonstigen vergleichbaren Werken.

Wodurch unterscheidet er sich vom Markenschutz?
Der Werktitel ist ebenso wie die Marke eine Produktkennzeichnung. Anders als die Marke unterscheidet er aber das Werk nicht nach seiner Herkunft, auf die durch den Namen des Verlegers, Produzenten oder Autors hingewiesen wird, sondern nach Inhalt und Beschaffenheit. Werktitel individualisieren also geistig geprägte Produkte primär nach ihrem Inhalt. Mehr...

Herkunftsangaben wie z.B. Made in Germany

Unter Herkunftskennzeichen (Made in Germany o. ä. geografische Angaben) versteht man die Zeichen, die eine Ware als aus dem Hoheitsgebiet eines Mitglieds oder einer Region stammend kennzeichnen, wenn:

■eine bestimmte Qualität,
■ein bestimmter Ruf oder
■ein anderes bestimmtes Merkmal

der Ware im wesentlichen seinem geografischen Ursprung zuzuschreiben ist.Das bedeutet, die betreffende Ware wird gerade mit einer bestimmten Qualität, einem bestimmten Ruf oder einem sonstigen bestimmten Merkmal verbunden, weshalb der Kunde die Ware diesem spezifischen geographischen Ursprung zuschreibt. Mehr...

Sortenschutz

Schutzgegenstand des Sortenschutzes sind Neuzüchtungen von Pflanzen (Sorte). Nicht schutzfähig sind in Deutschland Tierzüchtungen. Mehr...

Topografieschutz

Dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topografien) werden geschützt, wenn und soweit sie Eigenart aufweisen. Mehr...


 
 

DOKUMENT-NR. 92250

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