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INNOVATION & UMWELT

Patentamtliche Kosten für Markenanmeldungen

Bei der Entscheidung über den Schutz einer Marke spielen die Kosten der Anmeldung eine Rolle, diese sollten aber nicht überbewertet werden. Denn dieses Schutzrecht ist - bedingt durch die lange Laufzeit von 10 Jahren - relativ preiswert. Nachfolgend sind die Gebühren des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) für die Markenanmeldung aufgelistet. (Stand März 2010). Es können aber noch weitere Gebühren anfallen, z.B. für: Verlängerung, Widerspruch oder Löschung:

Anmeldegebühr einschliesslich der Klassengebühr bis zu drei Klassen (in Papierform)300,- Euro
Klassengebühr für jede weitere Klasse ab der vierten Klasse100,- Euro
Anmeldegebühr bei Kollektivmarken für bis zu drei Klassen900,- Euro
Klassengebühr für jede weitere Klasse der Kollektivmarke ab der vierten Klasse150,- Euro
Antrag auf beschleunigte Prüfung der Anmeldung200,- Euro
Verlängerungsgebühr einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen750,- Euro
Klassengebühr bei Verlängerung für jede Klasse ab der vierten Klasse260,- Euro
Widerspruchsgebühr120,- Euro

Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist eine zusätzliche Klassengebühr zu zahlen. Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro.

Die Schutzdauer für eine Marke gilt zunächst für 10 Jahre Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. Die Verlängerungsgebühr ist am letzten Tag des Monats fällig, in dem die Schutzdauer endet. Sie ist bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Fälligkeit zahlbar. Frühestens kann sie ein Jahr vor Ablauf der Schutzdauer gezahlt werden. Innerhalb von sechs Monaten ab dem Ende der Schutzdauer können Sie die Verlängerungsgebühr (i.d.R. 50,- Euro) mit einem Verspätungszuschlag noch nachzahlen.

Falls Sie weitere Fragen zum Thema „Marke” haben, können Sie sich gerne an das Innovations- und Patent-Centrum (IPC) der Handelskammer Hamburg wenden. Wir beraten Sie gern! Sie können uns während der allgemeinen Öffnungszeiten des IPC, von Montag bis Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr gerne persönlich ansprechen, oder Sie erreichen uns telefonisch unter der 040 / 361 38 – 376. Alle Gespräche werden natürlich vertraulich behandelt.

 
 

DOKUMENT-NR. 19963

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