-
Markenrecherchen und Marken-Monitoring (Dokument-Nr.: 19964)
-
Die Markenanmeldung (Dokument-Nr.: 19962)
-
Marken (Dokument-Nr.: 19724)
INNOVATION & UMWELT
Produkte und Dienstleistungen durch Marken schützen
Eine Marke ist ein Zeichen, das geeignet ist, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren und Dienstleistungen eines anderen Unternehmens zu Unterscheiden.
Schutzfähige Zeichen sind nach §3 Markengesetz:
- Wortmarken,
- Buchstaben,
- dreidimensionale Marken, einschließlich Warenform und -verpackung
- Hörmarken sowie
- sonstige Markenformen, z.B. Zahlen, Buchstaben und -gruppen.
Die Unterscheidungskraft der Marke ist eine Schutzvoraussetzung für die Eintragung in das Markenregister. Neben mangelnder Unterscheidungskraft sind beschreibende Angaben (z.B. Brille für ein Optikergeschäft) und Gattungsbezeichnungen (z.B. Bäcker, Fleischer oder Optiker) eintragungshinderlich. Diese Bezeichnungen müssen zugunsten der Mitbewerber frei verfügbar sein. Ebenfalls dürfen Hoheitszeichen und irreführende Angaben nicht verwendet werden.
Der Schutz gilt nur für die bei der Anmeldung angegebenen Waren und Dienstleistungen, die Bezeichnung ist nicht generell geschützt.
Die Schutzdauer für eine Marke beträgt 10 Jahre, wobei dieser zeitliche Schutz beliebig oft verlängert werden kann.
Um bei einer Markenneuanmeldung eine Verwechslungsgefahr und damit Konflikte mit Markeninhabern zu vermeiden, sollten vorab bestehende ältere Markenrechte recherchiert werden. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt führt beim Anmeldeverfahren keine entsprechende Prüfung durch. Verwechslungsgefahr besteht immer dann, wenn eine identische oder ähnliche Marke für identische oder ähnliche Waren und Dienstleistungen bereits geschützt ist. Markenrecherchen können im Innovations- und Patent-Centrum (IPC) unserer Handelskammer durchgeführt werden.







© Handelskammer Hamburg.