Die geschäftliche Nutzung mobiler Endgeräte, wie Smartphones, Notebooks oder Tablet-PCs, schreitet immer weiter voran. Doch leider halten die Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit mit dieser Entwicklung nicht immer Schritt. Aktuelle Umfragen bestätigen, dass insbesondere Smartphones und Tablet-PCs häufig nicht ausreichend geschützt sind.
Sensibilisierung für die Risiken
In der Veranstaltung am 24. November 2011 im Merkur-Zimmer unserer Handelskammer beleuchteten drei Experten das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln. Zunächst sensibilisierte Herr Steffen Hahn, Experte für Cybercrime beim Landeskriminalamt Hamburg, für die Gefahren, die mit der Nutzung mobiler Endgeräte einhergehen.
Best-Practice-Lösungsansätze zur Risikominimierung
Herr Werner Wüpper, Geschäftsführer der WMC GmbH und Leiter der bundesweiten Arbeitsgruppe Informationssicherheit beim Verband TeleTrusT e.V., konkretisierte die Risikopotenziale und gab anschließend wertvolle Tipps zur Risikominimierung anhand von Best-Practice-Lösungsansätzen.
Rechtliche Aspekte
Herr Dr. Axel Freiherr von dem Bussche, Partner der Kanzlei Taylor Wessing und Fachanwalt für Informationstechnologierecht, erläuterte u.a. die rechtlichen Pflichten der Unternehmen zur Gewährleistung von IT-Sicherheit. Er hob jedoch auch hervor, dass man diese Pflichten im Sinne des betrieblichen Know-How-Schutzes als Chance begreifen könne.
Die Präsentationen der Referenten können Sie rechts unter "Downloads" herunterladen.
Die Veranstaltung fand im Rahmen der Kooperation gegen Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsspionage Hamburg und mit freundlicher Unterstützung von E-ComHamburg, der Hamburger Initiative für elektronischen Geschäftsverkehr im Mittelstand, statt.