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Leitfaden zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage
(PDF, 2,341 KB) (Dokument-Nr.: 83749) -
Beschluss der Wirtschaftsministerkonferenz 2009
(PDF, 165 KB) (Dokument-Nr.: 83747)
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Nach Abstimmung der Wirtschaftsministerkonferenz umfasst der Kern der Kultur- und Kreativwirtschaft elf Teilmärkte. Der Leitfaden der Wirtschaftsministerkonferenz zur Erstellung einer statistischen Datengrundlage für die Kulturwirtschaft und eine länderübergreifende Auswertung kulturwirtschaftlicher Daten weist die aktuelle Aufteilung der kreativen Branchen nach Teilgruppen und Teilmärkten aus.
Ausführliche Informationen und Dokumente hierzu finden Sie unter Downloads.
Gliederung | |
| Teilmärkte | Teilgruppen |
| Musikwirtschaft | Verlagsgewerbe/Tonträger |
| Buchmarkt | Filmwirtschaft |
| Kunstmarkt | Rundfunkwirtschaft |
| Filmwirtschaft | Künstlerische und sonstige Gruppen |
| Rundfunkwirtschaft | Journalisten-/Nachrichtenbüros |
| Markt für darstellende Künste | Museumsshops, Kunstausstellungen |
| Designwirtschaft | Einzelhandel mit kulturellen Gütern |
| Architekturmarkt | Architekturmarkt |
| Pressemarkt | Designaktivitäten |
| Werbemarkt | Werbemarkt |
| Software/Games-Industrie | Software/Games-Industrie |
| (Sonstiges) | |
Diese Abgrenzung ist anspruchvoll und setzt die feinste wirtschaftsfachliche Tiefengliederung auf 5-Steller-Ebene der WZ voraus. Sie ermöglicht eine dezidiert wirtschafts- und kulturpolitische Sichtweise für jeden einzelnen Teilmarkt. Dann kommt die nebenstehende Gliederung nach Teilgruppen zur Anwendung, da hier die Analyse auf der gröberen 3-Steller-Ebene ansetzt. | Diese Abgrenzung wird angewendet, wenn eine wirtschaftsfachliche Tiefengliederung auf 5-Steller- Ebene nicht möglich ist (Datensperrung etc.). Sie setzt auf der 3-stelligen Ebene (statistische Gruppe) an. Zu den Gruppen mit Stern werden bundeseinheitliche Schätzwerte vorgeschlagen. Diese Gliederung orientiert sich sehr stark an der statistischen Klassifikation, deshalb sind einzelne Gruppen nicht immer eindeutig „marktspezifisch“ gegliedert. |
| Für beide Gliederungsvarianten gilt: In der Analyse müssen die Ergebnisse der beiden Gliederungsvarianten in den Endsummen immer (nahezu) gleich sein, da die Auswahl der zugrundeliegenden Wirtschaftszweige grundsätzlich gleich ist. Die Wirtschaftszweige werden lediglich unterschiedlich den jeweiligen Teilmärkten/-gruppen zugeordnet. | |
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