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FREIHAFEN HAMBURG

Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg

Der Bundestag hat in seiner Plenarsitzung am 11. November 2010 die Aufhebung des Hamburger Freihafens mit Wirkung zum 1. Januar 2013 beschlossen. Die Abgeordneten stimmten einstimmig einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.

Nach Zustimmung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 wurde das Gesetz am 24. Januar 2011 ausgefertigt und im Bundesgesetzesblatt Teil I Nr. 3, S. 50 vom 27. Januar 2011 veröffentlicht.

 
 

DOKUMENT-NR. 85017

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