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FREIHAFEN HAMBURG

Zollinformation

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ZOLLVERWALTUNG

Gesetz zur Aufhebung des Freihafens

Das Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Alle betroffenen Unternehmen müssen sich frühzeitig mit den Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut machen, um die Geschäftsprozesse entsprechend anzupassen. mehr

FREIHAFEN HAMBURG

Besondere Zollvorschriften in Freizonen

Freizonen dienen in erster Linie dem außenhandelsbezogenen Umschlag und der Lagerung von Nichtgemeinschaftswaren. Auf der Internetseite der Zollverwaltung werden die Besonderheiten ausführlich erläutert. externer Link

FREIHAFEN HAMBURG

Ausfuhr von bestimmten Gemeinschaftswaren

Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen informiert über die Umfuhr von zur Ausfuhr bestimmter Gemeinschaftswaren aus der Freizone Hamburgs auf dem Landwege. mehr

STEUERN

Umsatzsteuer: Nachweispflichten bei Lieferungen in den Freihafen

Lieferungen in den Freihafen Hamburg sind unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerbefreit, da der Freihafen nach deutschem Recht nicht zum nationalen Umsatzsteuergebiet, sondern zum so genannten Drittlandsgebiet gezählt wird. Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Nachweispflichten, unter Dokument-Nr. 37665. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 85025

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Die deutsche Wirtschaft ist weltweit mit 120 Auslandshandelskammern (AHKs) vertreten. externer Link

Die IHKs und die deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) haben gemeinsam das e-trade-center entwickelt - eine elektronische Börse zur Anbahnung internationaler Geschäftskontakte für Kooperationen, Waren, Dienstleistungen und Consulting. externer Link

Um Unternehmen bei ihrer Informationssuche zu unterstützen, wurde iXPOS auf Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) als Wegweiser durch die Vielfalt an Informationen, Beratungsangeboten und Programmen im Jahre 2001 ins Leben gerufen. externer Link

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