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INTERNATIONAL

Warenverkehr im EU-Binnenmarkt

STEUERN

INTRASTAT-Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenbewegungen 2012

Mit den Intrastat-Meldungen wird der tatsächliche Warenverkehr von Gemeinschaftsware zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Versendungen und Eingänge) statistisch erfasst. In Deutschland ist jedes umsatzsteuerpflichtige Unternehmen meldepflichtig, das mit dem jährlichen Wert seiner innergemeinschaftlichen Warenlieferungen bzw. Warenerwerbe die Schwelle von jeweils 500.000 Euro überschreitet. Dokument-Nr. 25798 mehr

STEUERN

Umsatzsteuer: Warenlieferungen in der EU

Für die umsatzsteuerliche Behandlung des Warenhandels innerhalb der Europäischen Union (EU) gelten spezielle Regelungen für innergemeinschaftliche Warenlieferungen an Unternehmen und an Privatpersonen. Unternehmen müssen hierfür eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen. Informationen zu dem Verfahren sowie zu den Nachweispflichten und eine Musterrechnung unter Dokument-Nr. 5209. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 40839

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