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Seit 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft. Damit ist die Europäische Union Rechtsnachfolgerin unter anderem der Europäischen Gemeinschaft geworden. Es ist daher auch grundsätzlich möglich, in einem Ursprungszeugnis oder in einer Handelsrechnung den Ursprung "Europäische Union" anzugeben. Es besteht nach Einschätzung der Handelskammer Hamburg aber keinesfalls die Verpflichtung hierzu, weil die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft und damit auch der Zollkodex und die zu seiner Ausführung erlassenen Durchführungsbestimmungen (Zollkodex-DVO) noch nicht entsprechend geändert wurden.
Einige Publikationen hierzu haben in den letzten Wochen für Verwirrung gesorgt. Die Lage ist folgendermaßen:
Derzeit besteht kein akuter Handlungsbedarf. Mittelfristig dürfte die Ursprungsbezeichnung "Europäische Union" allerdings die "Europäische Gemeinschaft" verdrängen. Wir empfehlen daher, die in Drittländern ansässigen Kunden über diese Änderung zu informieren.
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