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In Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind die Ursprungsangaben "Europäische Union" und "Europäische Gemeinschaft" gleichwertig.
Das Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea sieht für Waren mit Ursprung in der EU als Ursprungsangabe in den Präferenznachweisen "Europäische Union" vor. In allen anderen Abkommen der EU, die zu früheren Zeitpunkten abgeschlossen hat, ist noch die Ursprungsangabe "Europäische Gemeinschaft" vorgesehen. Dies hat die Frage aufgeworfen, welche Ursprungsangaben in Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft zu machen sind. Die Bundesfinanzdirektion Südost hat hierzu folgendes klargestellt:
Im Warenverkehr mit der Republik Korea ist – wie auch bei Lieferungen in ein Entwicklungsland im Rahmen der bilateralen Kumulierung des Allgemeinen Präferenzsystems – in Präferenznachweisen als Ursprungsland die „Europäische Union“ anzugeben, im Rahmen der übrigen Präferenzregelungen „Europäische Gemeinschaft“. Für Sendungen, für die im Vorfeld Lieferantenerklärungen abgegeben werden, gilt dies analog.
Die Zollstellen sind jedoch bereits jetzt angewiesen, die Anerkennung einer Lieferantenerklärung nicht deshalb zu verweigern, weil (bei den älteren Präferenzregelungen) „Europäische Union“ anstatt „Europäische Gemeinschaft“ angegeben ist. Dies gilt natürlich auch für den umgekehrten Fall.
Da in Lieferantenerklärungen regelmäßig alle zulässigen Bestimmungsländer eingetragen werden sollen, wäre es auch möglich, als Ursprungsland „Europäische Gemeinschaft/Union“ einzutragen, ohne dass dies zur Nichtanerkennung durch eine Zollstelle führen würde. Die Vorgehensweise, für die gleiche Sendung zwei Lieferantenerklärungen auszustellen, eine mit „Europäische Union“ für die Republik Korea Südkorea und eine zweite mit „Europäischer Gemeinschaft“ für alle anderen Abkommensländer stellt einen unnötigen Mehraufwand dar.
Diese praxisorientierte Auslegung sorgt dafür, dass es keinen Änderungsbedarf bei der Ursprungsbezeichnung in Lieferantenerklärungen gibt. Künftig sind mehr Varianten möglich.
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