. .
Illustration

WARENURSPRUNG UND PRÄFERENZEN

Ermächtigter Ausführer

Nicht zuletzt im Hinblick auf den Warenverkehr mit der Republik Korea gewinnt das Verfahren des "Ermächtigten Ausführers" immer größere Bedeutung im Präferenzrecht. Vielen Unternehmen fällt es schwer, die zusammen mit dem Antrag dem Hauptzollamt vorzulegende individuelle Arbeits- und Organisationsanweisung ("AuO") zu formulieren.

Die deutsche Zollverwaltung hat ein neues Merkblatt "Ermächtigter Ausführer" erstellt, das vertiefte Informationen liefert und Hilfestellung bietet für die Erarbeitung der "AuO".

 
 

DOKUMENT-NR. 95407

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 040 36138-293
  • Fax: 040 36138-583

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • MEHR

  • VERANSTALTUNGEN

Zur Zeit gibt es in diesem Bereich keine aktuellen Veranstaltungen.
  • K UND M